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Neue Kirchengemeinde 2015

Im Jahr 2015 entsteht aus den bisherigen Seelsorgeeinheiten Mitte-Süd, West-Nord sowie St. Konrad-Heilig Kreuz eine neue Kirchengemeinde. Informieren Sie sich hier über den Weg dahin.

 

Grundlagen

Die Pfarrgemeinderäte brauchen für ihre Arbeit eine verbindliche juristische Grundlage.

Unterzeichnung der KooperationsvereinbarungDie einzelnen Pfarrgemeinderäte sowie der Gesamtpfarrgemeinderat arbeiten auf Basis der Satzung für die Pfarrgemeinderäte sowie der zugehörigen Geschäftsordnung.

Die Seelsorgeeinheit Karlsruhe Mitte-Süd, die aus den beiden Pfarreien Unserer Lieben Frau und St. Stephan besteht, hat ihre Rechtsgrundlage im Kooperationsvertrag, den beide Pfarrgemeinderäte miteinander geschlossen haben und den das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg genehmigt hat.

Ein Teil der Kooperationsvereinbarung betrifft die Form der Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte. Hier wurde in einer gesonderten Vereinbarung beschlossen, einen Gesamtpfarrgemeinderat zu erreichten, dem bestimmte pastorale Aufgaben übertragen sind. Rechts im Bild die Unterzeichnung der Vereinbarung.

Für die pastorale Arbeit der Pfarrgemeinderäte hat Erzbischof Robert Zollitsch am 1. November 2005 die Pastoralen Leitlinien der Erzdiözese Freiburg in Kraft gesetzt, welche eine verbindliche Richtschnur darstellen.

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